top of page

Atelierhäuser am Waldrand

Allgemeine Geschäftsbedingungen Troll AG
Stand Frühjahr 2022

 

Rauminformation

Alle Ateliers sind mit qualitätsvollen, zeitgemässen Möbeln sowie modernen Designklassikern und moderner Kunst eingerichtet.
Die Einrichtung ist vollständig und frei benutzbar (inkl. Gläser, Teller, Küche, etc.).
Die Designklassiker können z.T. gekauft werden. Bitte fragen Sie nach...
Zur Grundstimmung gehören saisongerechte, üppige Blumensträusse.
Die Küche ist mit Kühlschrank, Backofen, Kochplatten, Kaffeemaschine ausgerüstet.

Der Schönheitsfleck

Gockhausen liegt in der Südanflugschneise nach Zürich Kloten... Bis auf weiteres wird unsere Liegenschaft zwischen 6.00 und 7.00 (sonntags bis 9.00) von landenden Flugzeugen überflogen. 

 

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung von Räumen für Anlässe wie Veranstaltungen, Shootings, Klausuren, Kurse, etc. (im folgenden nur Anlässe), sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Troll AG an Kunden.
Sämtliche Offerten der Troll AG basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

 

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken rein netto exklusive Mehrwertsteuer. Preis- und Angebotsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Provisorische Reservationen

Im Anschluss an die Anfrage wird dem Veranstalter / Anfragenden eine Offerte zugestellt. Die offerierten Räumlichkeiten werden in der Regel auf provisorischer Basis während 14 Tagen freigehalten. Sie müssen sich dann definitiv entscheiden, wenn weitere Anfragen bei uns eintreffen. Sollte die Troll AG bis zum Ablauf der Optionsfrist keinen schriftlichen Buchungsbescheid erhalten, behält sie sich das Recht vor, die provisorische Buchung ohne Rücksprache zu löschen.

Definitive Reservation

Die Reservation von Räumen, die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch die Troll AG für den Kunden bindend.
Dieses Dokument ist rechtskräftig und gilt als Vertrag.

 

Detailinformationen

Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses erforderlichen Angaben sind der Troll AG bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass bekannt zu geben (inkl. Programmablauf).

Teilnehmerzahl

Die definitive Teilnehmerzahl ist der Troll AG spätestens 2 Arbeitstage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist die effektive Teilnehmerzahl kleiner, gilt die def. bestätigte Zahl als Basis für die Verrechnung. Ist sie höher, gilt die effektive Zahl der anwesenden Teilnehmer.
Die Troll AG ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die maximale Personenzahl zu beschränken (Feuerpolizei).

Raummiete

Die Raummiete für Anlässe wird pro Tag erhoben (8.00-20.00) und auch für diejenigen Tage berechnet, die für die Einrichtung und den Abbau benötigt werden.
Für Anlässe, die länger als bis 22.00 dauern gelten die strikten Regelungen der einschlägigen Polizeiverordnung (nur Zimmerlautstärke).
Nach 22.00 bis Veranstaltungsschluss ist ein von uns gestellter Türsteher / Personenbegleiter zu Parkplatz oder Taxi aus nachbarschaftlichen Gründen zwingend. Er wird mit Fr. 35.- pro Stunde zusätzlich verrechnet.

 

Technische Hilfsmittel

Wir bieten im Atelier freien Internetzugang (WLAN), sowie einen Beamer.
Für Kurse, Seminare, o.ä. steht ein Flipchart zur Verfügung.

 

Feuerpolizeiliche Regelungen / Rauchverbot

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen einzuhalten und ist besorgt, dass sämtliche mitgebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Die Fluchtwege ins Freie sind freizuhalten.
Der Gebrauch von Wunderkerzen, sowie anderen leicht entzündbaren Materialien ist strengstens untersagt.
Dasselbe gilt für Feuerwerk (drinnen und draussen) 
In sämtlichen Räumen gilt ein striktes Rauchverbot.

Anlieferungen

Lieferungen und Abholungen sind mit der Troll AG im Voraus zu koordinieren. Sie erfolgen mittels Handwagen ausschliesslich über unser Grundstück.

 

Parkplätze

Wir verfügen auf unserem Areal über 5 Parkplätze. 
Bei Veranstaltungen/Anlässen mit mehr als 5 zu erwartenden Autos bitten wir um folgenden Disclaimer schon beim Versand / der Organisation:

„Vom Zoo Richtung Dübendorf - in Gockhausen unter Passerelle durch – vor Bushalt Ursprung links – bis Meisenrain – voilà. Bushaltestelle Ursprungstrasse; 751 ab Kirche Fluntern oder Stettbach. Bitte rechts am Trottoirrand parkieren“.

Die Parkierung muss unmittelbar am Trottoirrand der Ursprungstrasse erfolgen. Wir haben kein Anrecht auf Besucherplätze der Wohnsiedlung.

 

Speisen und Getränke

Kaffee, Mineralwasser, Früchte sind im Tagespreis inbegriffen. Gerne versorgen wir unsere Gäste mit feinen Sandwiches, einer warmen Suppe, einem leichten Essen, einem grosszügigen Käsebuffet, alkoholischen Getränken. Preise nach Absprache.

 

Service / Reinigung

Die Ateliers werden vor und nach jedem Anlass gereinigt.
Bei der Vermietung zu Wohnzwecken werden Bett- und Frotteewäsche jeden Freitagmorgen gewechselt und die Räume gereinigt. 

Abrechnung / Bezahlung

Wir akzeptieren folgende Kreditkarten und Zahlungsmittel:
- Eurocard / Postcard
- EC direct
- Visa
Zahlungskonditionen:
Akonto für Beträge über Fr. 5'000.- = 30%
Schlussrechnung: 10 Tage ab Rechnungsdatum

Vertragsrücktritt

Allfällige Annullierungen müssen in Schriftform erfolgen. Die Bestimmungen gelten auch, wenn der Anlass, Kurs, o.ä. verschoben wird.
Absage 3-1 Woche vor dem Anlass: 60% der bestätigten Leistungen
Absage weniger als eine Woche vor dem Anlass: 90% der bestätigten Leistungen

Haftung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar, Kunstwerken, die durch Veranstaltungsteilnehmer, bezw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selber verursacht werden.
Die Troll AG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Uster.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (salvatorische Klausel).

 

Gockhausen, April 2022

bottom of page